Nachdem sich der Koppelverband unter der Brücke festgefahren hatte, muss der Bahnverkehr eingestellt und der Schiffsverkehr eingeschränkt werden.
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Nachdem sich der Koppelverband unter der Brücke festgefahren hatte, muss der Bahnverkehr eingestellt und der Schiffsverkehr eingeschränkt werden. Hier beobachtet ein auf den Containern stehendes Besatzungsmitglied, ob sich der Abstand zwischen Ladung und Brücke verändert. (20. Mai 2016)
Rolf Kranz 21.05.2016, 637 Aufrufe, 0 Kommentare
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